sanitaetsdienst-header.jpg Foto: F. Weingardt / DRK e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanitätswachdienste

Ansprechpartner

Herr
Björn Speiser

Tel: 0179 2277863
b.speiser@drk-rottweil.de

Königstr. 80
78628 Rottweil

Um den reibungslosen Ablauf einer sanitätsdienstlichen Betreuung gewährleisten zu können, dienen folgende Geschäftsbedingungen, welche von den Veranstaltern und Organisatoren verbindlich zu beachten sind.

1. Anforderung eines Sanitätswachdienstes

1.1 Art der Anforderung
Die Anforderung eines eines Sanitätswachdienstes muss schriftlich erfolgen. Dafür darf ausschliesslich unser Online-Formular verwendet werden. Das unterschriebene Formular muss uns aus rechtlichen Gründen im Original vorliegen. Bitte senden Sie uns dieses per Post zu.
1.2 Verpflichtung zur Durchführung
Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Sanitätswachdienstes besteht seitens des DRK- Ortsverein Rottweil nicht. Die Durchführung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
1.3 Ansprechpartner
Sollte eine telefonische Rücksprache notwendig sein, so können Sie uns jeden Mittwoch zwischen 19.00 und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 0741 14500 erreichen.
Bei kurzfristigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

1.4 Anforderungszeitraum
Bei Veranstaltungen unter einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von 1000 Personen muss die schriftliche Anforderung spätestens am Mittwoch vier Wochen vor der Veranstaltung beim DRK-Ortsverein Rottweil eingegangen sein. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmer benötigen wir einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen.
Bei Unterschreitung dieser Zeiträume besteht seitens des DRK-Ortsverein Rottweil keine Garantie für die Übernahme des Sanitätswachdienstes! Sollte bei Unterschreitung der obigen Fristen dennoch eine Übernahme des Sanitätswachdienstes möglich sein, so berechnen wir einen Aufschlag von 50% auf den unten angegebenen Vergütungssatz.
1.5 Anzahl und Ausbildung des Sanitätspersonals
Jeder Sanitätswachdienst wird grundsätzlich mit mindestens zwei Helfern besetzt. Die genaue Anzahl an Helfern ergibt sich aus den Informationen zur Veranstaltung. Die Anzahl der Helfer wird vom DRK-Ortsverein Rottweil in eigenem Ermessen aufgrund dieser Informationen festgelegt. Die Basis für die Berechnung bildet der "Maurer-Algorithmus". Der DRK-Ortsverein Rottweil garantiert, dass nur entsprechend ausgebildetes Personal eingesetzt wird.

2. Vergütung

Die Vergütung des Sanitätswachdienstes erfolgt pro Helfer pro Stunde. Jede angefangene Stunde wird dabei voll berechnet. Darin enthalten sind ebenfalls die Kosten für eingesetzte Fahrzeuge und eine Grundpauschale für verwendetes Material.
Bei besonders hohem Materialverbrauch wird dieser zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Festlegung, wann dies geschieht, erfolgt durch den DRK-Ortsverein Rottweil.
Der Stundensatz beträgt 12,-- € pro Stunde pro Helfer.
Bei Großveranstaltungen, bei denen mehr als 6 Helfer zum Einsatz kommen, kann die Abrechnung nach Rücksprache auch pauschal erfolgen.

3. Versicherungsschutz

Alle eingesetzten Sanitätshelfer sind über das Deutsche Rote Kreuz im Rahmen ihrer Tätigkeit versichert.

4. Haftungsausschluss

Mit der Übernahme des Sanitätswachdienstes für die Veranstaltung übernimmt der DRK-Ortsverein Rottweil auch die Verantwortung für den oder die verletzten Personen im Rahmen dieser Veranstaltung. Den Anweisungen des Sanitätspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht beachtet, so entfällt jegliche Haftung und Verantwortung seitens des DRK-Ortsverein Rottweil für diese Personen.

Da der DRK-Ortsverein Rottweil als Hilfsorganisation auch Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes, bei Großschadensereignissen sowie der Unterstützung des Rettungsdienstes wahrzunehmen hat, kann es unter Umständen erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag an den DRK-Ortsverein Rottweil den Sanitätswachdienst teilweise oder ganz abzubrechen. In diesem Falle stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem DRK-Ortsverein Rottweil zu. Auch eine Haftung des DRK-Ortsvereins Rottweil gegenüber Dritten im Hinblick auf eine in diesem Falle möglicherweise eintretende medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus. Die Verantwortung für die ausreichende Versorgung der Veranstaltung geht dann allein auf den Veranstalter über. Im Gegenzug wird er seinerseits von der Leistung der vereinbarten Vergütung an den DRK-Ortsverein Rottweil befreit. Anteilig bereits erbrachte Leistungen müssen auch dann vergütet werden.

5. Sonstiges

5.1 Absicherung des Sanitätsbereiches
Der Veranstalter verpflichtet sich den Sanitätsbereich entsprechend abzusichern und Zu- und Abfahrtswege für weitere Rettungsmittel zu schaffen. Bei größeren Veranstaltungen sollte im Rahmen der Planungen und einer Absprache mit dem DRK ein entsprechender Platz reserviert werden.
5.2 Sanitätsraum bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen ist vom Veranstalter ein angemessener Sanitätsraum zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Raum nicht von Unbefugten betreten werden kann.

6 Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.09.2010 in Kraft.
Zuletzt geändert am 01.01.2016.